| Anschrift: | Matrixx SystemsGmbH
Industriestrasse 2
65835 Liederbach
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| Telefon: | +49 6196-766880
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| Telefax: | +49 6196-76688100 |
| Handelsregister: | HRB 56391 Frankfurt am Main
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Geschäftsführer:
| Marcel Hofbauer
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| USt-ID: | DE813607846
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1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen der Matrixx Systems GmbH (nachfolgend
„Verkäufer“), gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des
Verkäufers an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14
BGB (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung
von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer
Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt
ausführt.
2. Vertragsschluss und -beendigung
2.1 Alle Angebote und Preislisten im Onlineshop des Verkäufers sind
unverbindlich (so genannte „invitatio ad offerendum“), solange sie nicht
zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die
Produktdarstellung im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes.
Mit Anklicken des Buttons „Bestellen“ abschließen) gibt der Kunde ein
verbindliches Kaufangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine
Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
2.2 Hat der Verkäufer Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese
grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige
Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten
gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende
Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt,
Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Dies gilt auch
bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben
unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine
drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettoeuropreise zu
verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.
Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere
Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten werden
gesondert berechnet.
3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Zeit laut schriftlichem Zahlungsziel ohne Abzug zu zahlen.
3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem
der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des
Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen
gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des
Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind
werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen,
sodann auf die älteste Forderung berechnet.
3.4 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger
Vereinbarung, dann nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit
und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang
dem Verkäufer entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen. 3.5
Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B.
Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.)
ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden
weiterzugeben.
4 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
4.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche
Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen
Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der
Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit
dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen
ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem
Versandwege wobei die Wahl des Versandweges- sowie der Art dem
Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind
grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der
genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich
bestätigt.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Leistungsgegenstände am Geschäftssitz des
Verkäufers an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann,
wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Schuldet der
Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der
Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den
Kunden über.
4.4 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil z.B.
die Leistungsgegenstände nicht durch die Eingangstür, Haustür oder dem
Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von
ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der
Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde,
trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur
Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt
für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 %
vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der
Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder
niedrigeren Schaden nachzuweisen.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den
Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der
Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den
Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der
Kunde zu tragen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung
vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur
Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden.
5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, es sei denn eine solche Rücknahme ist wegen
der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden nicht gestattet. In der Zurücknahme durch uns liegt
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme zur Verwertung
der Kaufsache befugt. Der Verwertungserlös wird auf offene
Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, abzüglich angemessener
Verwertungskosten. Die Regelungen der Insolvenzordnung bleiben
unberührt.
5.3 Der Kunde ist verplichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771
ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben können. Der Kunde haftet uns
gegenüber für die Kosten einer solchen Rechtsverfolgung.
5.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis
einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
5.5 Wird die Kaufsache mit uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis einschließlich MwSt.)
zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt.
5.6 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch an uns bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Endpreises einschließlich MwSt. ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache mit oder ohne
Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
6. Mängelhaftung
Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
6.1 Ein unwesentlicher Mangel und Mängel an gebraucht verkauften
Gebrauchtwaren begründen keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden
nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.
6.2 Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht
unwesentlichen Mangel aufweisen, rechtfertigt dies nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den
Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
6.3 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden
vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen oder wird
die Sache nicht sachgerecht eingesetzt oder behandelt, bestehen für
diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte
Störung nicht auf diese Änderungen oder Einsatzbedingungen verursacht
worden sind.
6.4 Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung)
kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden
Mangels Einfluss haben.
6.6 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen
Ziffern in 9.1 und 9.5 beziehen sich nicht auf Fälle des
Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen
Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche
gilt Ziffer 10.
6.7 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die
kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt
der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die
Leistungsgegenstände als genehmigt , es sei denn, dass es sich um einen
Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.8 Die mangelhaften Leistungsgegenstände sind dem Verkäufer auf
Kosten des Käufers zurückzusenden. Erst dann kann eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen. Das Paket muss einen Lieferschein, den
Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die
Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls
ist der Verkäufer zur Entgegennahme rückgesandter Leistungsgegenstände
und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.
6.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine
mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine
Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.10 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
6.11 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des
Verkäufers stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im
Sinne des §443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine
Garantieerklärung im Sinne des §443 BGB nur dann vorliegt, wenn der
Verkäufer diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes „Garantie“
und unter Befolgung der in § 477 aufgeführten Formvorschriften abgibt.
7. Haftung
7.1 Der Verkäufer haftet dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz stets
7.1.1 für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden,
7.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz und
7.1.3 bei Arglist
7.1.4 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
7.2 Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit
er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei
Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und
ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere
Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung gemäß 10.1.2 bleibt
von diesem Absatz unberührt.
7.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Verkäufer nur auf
Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen
gemäß Ziffer 10.2.
8. Verjährung
Ansprüche mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer9 verjähren in 2
Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach dem vereinbarten
spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz,
Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
9.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem
Verkäufer anerkannt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis
handelt.
9.2 Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem unter
Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten
werden und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 9.1
entsprechend.
10. Anwendbares Recht
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Waren.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
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